Reglement für Jugend und Hund
Lagerentschädigungen
Die Schweizerische Kynologische Gesellschaft unterstützt und fördert die Durchführung von Jugend und Hund Lagern und leistet finanzielle Beiträge nach vorliegendem Reglement.
Voraussetzung für Entschädigungsanspruch:
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mindestens 2 Übernachtungen im Lagerverband
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mindestens 14 Tage vor Lagerbeginn Anmeldung des Lagers unter Einreichen von detailliertem Lagerprogramm, Budget und Kontaktadresse an das Sekretariat Jugend und Hund SKG. (Formular)
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das Schwergewicht des Lagerprogramms sollen Jugend und Hund Aktivitäten sein
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bis 14 Tage nach dem Lager sind eine Teilnehmerliste, sowie eine Leiterliste mit dem Antragsformular einzureichen an das Sekretariat Jugend und Hund SKG
Entschädigungsanspruch:
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Entschädigungsberechtigt sind nur brevetierte JH-Leiter, deren Ausbildung oder letzter FK nicht mehr als drei Jahre zurück liegt.
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Es können max. 7 Kinder / brevetierten Leiter verrechnet werden.
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Entschädigungsberechtigt sind Kinder im Alter von 9-20 Jahren.
| Hauptlagerleiter | CHF 250.-- pauschal, mind. 5 Übernachtungen |
| Gruppenleiter (Brevet 1) | CHF 1.50 pro Tag/Kind |
| Wettkampftrainer (Brevet 2) | CHF 3.— pro Tag/Kind |
Reglement genehmigt an der TKJH Sitzung vom 17. September 2005 in Wangen an der Aare
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| Reglement für Jugend und Hund Lagerentschädigungen | |||
| Meldeformular für Jugend und Hund - Lager |