Reglement für Jugend und Hund
Lagerentschädigungen

Die Schweizerische Kynologische Gesellschaft unterstützt und fördert die Durchführung von Jugend und Hund Lagern und leistet finanzielle Beiträge nach vorliegendem Reglement.

Voraussetzung für Entschädigungsanspruch:

  • mindestens 2 Übernachtungen im Lagerverband

  • mindestens 14 Tage vor Lagerbeginn Anmeldung des Lagers unter Einreichen von detailliertem Lagerprogramm, Budget und Kontaktadresse an das Sekretariat Jugend und Hund SKG. (Formular)

  • das Schwergewicht des Lagerprogramms sollen Jugend und Hund Aktivitäten sein

  • bis 14 Tage nach dem Lager sind eine Teilnehmerliste, sowie eine Leiterliste mit dem Antragsformular einzureichen an das Sekretariat Jugend und Hund SKG

Entschädigungsanspruch:

  • Entschädigungsberechtigt sind nur brevetierte JH-Leiter, deren Ausbildung oder letzter FK nicht mehr als drei Jahre zurück liegt.

  • Es können max. 7 Kinder / brevetierten Leiter verrechnet werden.

  • Entschädigungsberechtigt sind Kinder im Alter von 9-20 Jahren.

Hauptlagerleiter  CHF 250.-- pauschal, mind. 5 Übernachtungen
Gruppenleiter (Brevet 1)  CHF 1.50 pro Tag/Kind
Wettkampftrainer (Brevet 2)  CHF 3.— pro Tag/Kind 

   
Reglement genehmigt an der TKJH Sitzung vom 17. September 2005 in Wangen an der Aare
  

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Reglement für Jugend und Hund Lagerentschädigungen
Meldeformular für Jugend und Hund - Lager