Reglement CH-Meisterschaft
Jährlich sollen Schweizer Meisterschaften für sämtliche Rassen und papierlose Hunde zur Austragung gelangen. Das Können der verschiedenen Teams ist im fairen Wettkampf unter Beweis zu stellen. Die Austragung soll abwechslungsweise in der deutschen, französischen und italienischen Schweiz erfolgen.
Folgende Art kommt in Frage:
- Rule 2
Meldeberechtigt sind Teams (HF/Hund), die Mitglied einer SKG-Sektion sind und
über ein LH der K J+H verfügen.
Nach Ablauf der Meldefrist hat die entsprechende Person der K J+H sämtliche
eingegangenen Meldungen einer Kontrolle zu unterziehen.
- Die Qualifikation für die SM setzt für Rule 2 zwei Prüfungsresultate mit der Qualifikation „sg“ voraus. Die Resultate müssen im Zeitraum vom Meldeschluss der SKG-Rule-SM des Vorjahres bis zum Meldeschluss des laufenden Jahres absolviert werden. Das AKZ muss in jedem Fall erreicht sein.
- Die 20 Startplätze werden aus den besten errechneten Durchschnittsresultaten belegt.
- Können nicht alle Plätze nach den obgenannten Anforderungen belegt werden, so sind in absteigender Reihenfolge Qualifikationen mit einem Resultat bezüglich ihrer Punktzahl zu berücksichtigen.
- An vereinsinternen oder Nachtprüfungen erzielte Resultate werden für die Qualifikation nicht in die Wertung einbezogen.
- Für Sonderfälle behält sich die K J+H die Entscheidung vor.
Der Titel des Schweizer Meisters kann nur vergeben werden, wenn mindestens drei
Hunde gestartet sind.
Dem Sieger-Team des Vorjahres steht das Recht zu, ohne die obenerwähnten
Bedingungen erfüllt zu haben, seinen Titel zu verteidigen.
Wird der Sieger der letztjährigen Prüfung mit dem Sieger des laufenden Jahres
punktgleich, so behält er auch für das laufende Jahr seinen Siegertitel.
Die Sieger sind im LH und auf dem Prüfungsrapport entsprechend zu bezeichnen.
Die Durchführung wird nach erfolgter Ausschreibung in den offiziellen
Fachorganen durch die K J+H einer Sektion übertragen und sollte, wenn möglich,
zusammen mit der SC-Jugend-SM durchgeführt werden.
Der Prüfungsleiter wird in Vereinbarung mit der K J+H von der durchführenden
Sektion bestimmt. Die PR werden von der K J+H bestimmt und aufgeboten. Im
übrigen hat die K J+H ein Pflichtenheft zu erstellen, in welchem die weiteren
Bestimmungen genau umschrieben sind. Dieses ist der Übernahmesektion als
Wegleitung zur Verfügung zu stellen.
Ein Mitglied der K J+H hat die Oberaufsicht über die Rule-SM.
Sektionen oder Ortsgruppen, die sich um die Übernahme der jährlichen Rule-SM der
SKG interessieren, haben sich bis spätestens 1. Juni des Vorjahres schriftlich
beim Präsidenten der K J+H zu bewerben. Die Vergebung durch die K J+H hat bis
spätestens 31. Juli des Vorjahres zu erfolgen.